Maggi • Kathollnig
Traum-Immobilien in Italien
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Wir verwirklichen Ihren Wohntraum in Italien, egal ob als Feriendomizil oder als neuer Wohnsitz.
Nutzen Sie zusätzlich die sehr hohe Renditemöglichkeiten italienischer Immobilien!
Wir haben uns auf Immobilientransaktionen für deutsschprachige Kunden in Italien spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte in Österreich und in Italien mit Deutsch und Italienisch auf Muttersprachenniveau können wir Sie sowohl bei der Suche nach der geeigneten Immobilie in Italien, als auch bei der Vertragsabwicklung optimal unterstützen.
Träumen Sie schon länger von einem Apartment oder Haus im Land des Dolce Vita als Nebenwohnsitz bzw. für den Urlaub ? Oder suchen Sie nach einem rentablen Anlageobjekt zur Vermietung ? Warum nicht auch beides in einem ? Italiens Städte, Strände, Landschaft und Kultur ziehen das ganze Jahr über Touristen an. Wir helfen Ihnen dabei, Immobilien zu finden, die Sie selbst genießen können und mit denen Sie zusätzlich auch Einkünfte generieren.
Verkaufsablauf
Wir prüfen alle Unterlagen, vom Kaufanbot bis zum notariellen Kaufvertrag und achten darauf, dass Ihre Interessen gewahrt sind und Risiken vermieden werden. So stellen wir unter anderem sicher, dass der Kaufpreis erst an den Verkäufer zur Auszahlung gelangt, wenn die lastenfreie Eigentumsübertragung garantiert ist. Wir checken den Grundbuchsstand und das Vorliegen, aller behördlichen Bewilligungen wie der Nutzungsbewilligung. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Ebenso können Sie sich bei Fragen zu den mit der Immobilientransaktion in Italien verbundenen Steuern und Abgaben, bei der Erledigung der Wohnsitzmeldung und der Berechnung der zu erwartenden Betriebskosten vertrauensvoll an uns wenden.
Finanzierung klären
Sollten Sie eine Kreditfinanzierung für den Erwerb einer Immobilie in Italien in Anspruch nehmen, müssen Sie sich in der Regel an eine italienische Bank wenden, soferne Sie nur die in Italien zu erwerbende Immobilie zur Besicherung des Kredites zur Verfügung stellen können oder möchten. Bei der Finanzierung des Immobilienerwerbs über italienische Banken stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir arbeiten seit Jahren mit italienischen Banken zusammen und wissen, worauf es bei der Finanzierung ankommt.
Vorvertrag erstellen
Wir prüfen das Angebot bzw. den Vorvertrag und stellen sicher, dass Sie bestmöglich abgesichert sind. Eine Treuhandabwicklung, wonach der Kaufpreis beim Notar als Treuhänder hinterlegt wird und erst zur Auszahlung gelangt, wenn die lastenfrei Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Käuferseite sichergestellt ist, ist in Italien keine Selbstverständlichkeit. Wir achten zu Ihrem Schutz auf die wirksamen Vereinbarung einer Treuhandabwicklung und auf alle anderen Details zu Ihrer Absicherung.
Ihr neues Eigentum
Bei einem unserer, italienischen Partnernotaren wird der endgültige Vertrag in grundbuchsfähiger Form unterzeichnet. Dieser stellt mit uns die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sicher. Wir unterstützen Sie bei der Übergabe Ihrer Immobilie, bei Fragen zu Hausverwaltung, zu Förderungen bei einer Renovierung, zu Verträgen mit Professionisten und bei allen Behördenangelegenheiten, Wir stehen Ihnen auch nach dem Kauf bei Bedarf zur Seite, sodass Sie Ihr neues Eigentum in Italien sorgenfrei genießen können.
Enrica Maggi über Immobilien in Italien
Aktuelle Immobilien
Wohnung in DUINO – nur 2 Minuten vom Meer entfernt
- Vermarktungsart: Verkauf
- Objektart: Wohnung
- Ort: Duino - Aurisina
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luxuriöse Villa mit Park und landwirtschaftlicher Fläche
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- Grundstücksfläche: 1260m²
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- Zustand: sehr gut
FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten
Zum Immobilienkauf in Italien als Österreicher
Wir überprüfen oder erstellen die Verträge zweisprachig und sorgen mit unseren Partnernotaren in Italien für eine reibungslose Abwicklung der Eigentumsübertragung. Bei Fragen zu Steuern, Betriebskosten oder auch der Finanzierung über eine italienische Bank können wir Ihnen alle Informationen liefern und Unterstützung bei der Abwicklung leisten.
Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher:
- Spezialisiert auf Immobilientransaktionen in Italien
- umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung im Bereich des italienischen Immobilien- und Vertragsrechtes
- Sprachkompetenz in Deutsch und Italienisch auf Muttersprachenniveau
- profunde Kenntnis der Marktlage
- Vertragsprüfung und -erstellung erfolgt zweisprachig für alle Immobilienverträge
- garantierte Sicherheit durch Treuhandabwicklung über unsere vertrauensvollen Partnernotare
- Unterstützung bei der Finanzierung durch italienische Banken
- Evaluierung der Ertragslage, der Betriebskosten und Steuern
- Abklärung des Vorliegens aller behördlichen Bewilligungen
- Vertretung bei gerichtlichen Versteigerungen in Italien
- Vermittlung von Bausachverständigen und Professionisten in Italien
Wollen Sie Ihre Bestandsimmobilie umbauen oder modernisieren ? Wir helfen Ihnen bei der Erlangung von Förderungen, der Vergabe von Bauaufträgen und deren Überwachung durch Bausachverständige.
Wir stehen Ihnen als Berater und Vertreter gegenüber Hausverwaltungen, Behörden, Nachbarn und Mietern in Italien zur Seite.
Die Rechtslage bei Mietverträgen in Italien ist unübersichtlich und gespickt mit Ausnahmen bezüglich Kündigungsfristen und Vertragsdauer. Oft gibt ist eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren, bei automatischer Verlängerung und eine Kündigungsfrist von Seiten des Mieters von 6 Monaten. Der Vermieter hat ein Kündigungsrecht oft erst nach Ablauf von 4 Jahren, allerdings auch nur in gesetzlich geregelten Fällen. Genauso kann unter Umständen ein wichtiger Grund, wie ein berufsbedingter Wohnortwechsel, zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht des Mieters führen. Ferienimmobilien werden diesbezüglich eigens gehandhabt. Eine Prüfung des Mietvertrags ist aufgrund der Komplexität des Mietrechts in Italien jedenfalls unumgänglich !
Die anfallenden Kosten müssen von Fall zu Fall geprüft werden und es kann keine Pauschalaussage getroffen werden. Grundsätzlich wird eine Grunderwerbssteuer und eine Katastergebühr fällig, die in ihrer Höhe von der Haupt- oder Zweitwohnsitzwidmung abhängig sind. Auch die Grundstückswidmung spielt bei der Steuerbemessung eine Rolle. Registrierungsgebühr oder Mehrwertsteuer bei gewerblichem Erwerb werden ebenso fällig. Bei der Versteuerung von Mieteinnahmen ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine günstige Endbesteuerung in Italien in Anspruch genommen werden kann. Um Ihnen bezüglich Nebenkosten und laufender Kosten bei einem konkreten Immobilienkauf in Italien eine optimale Auskunft geben zu können, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Als Orientierungshilfe sollte man mit Nebenosten im Bereich von 10 Prozent des Kaufpreises rechnen.
Anfallende Nebenkosten:
- Vertragserrichtungskosten
- Übersetzungskosten
- Grunderwerbsteuer – in Abhängigkeit von Neben- oder Hauptwohnsitz
- Katastergebühr / Grundbuchsgebühr
- Maklerprovision
- Eintragungsgebühr
In Italien ist für Zweitwohnsitze eine Gemeindeabgabe (IMU – Imposta Municipale Unica) halbjährlich zu entrichten. Die Höhe der Abgabe hängt von der jeweiligen Gemeinde und dem Katatserwert der Immobilie ab,
Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Italien wohnhaft sind, ist laut italienischem Recht ein Hauptwohnsitz anzumelden. Nach der Unterzeichnung eines Kauf- oder Mietvertrags sollten Sie auch nicht die 3-monatige Frist übersehen, die nach der Wohnsitzgründung eine Meldung verlangt, da sonst Verwaltungsstrafen drohen. Eine Zweitwohnsitzmeldung gibt es in diesem Sinn in Italien nicht, beim Einwohnermeldeamt kann eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung abgegeben werden.
Sobald der Kaufpreis zwischen Käufer und Verkäufer ausverhandelt wurde, kommt es üblicherweise zu einem schriftlichen Kaufanbot. Dieses stellt bereits einen verbindlichen Vorvertrag dar, der im Grundbuch angemerkt werden kann. Oft wird schon im Anbot ein Angeld (caparra) vereinbart, welches der Käufer gleich zu hinterlegen hat und welches dann auf den Kaufpreis angerechnet wird. Kommt der Kauf in weiterer Folge durch Verschulden des Verkäufers nicht zustande, so muss dieser den doppelten Betrag des Angeldes an den Käufer zurückzahlen. Im anderen Fall darf der Verkäufer das Angeld als Vertragsstrafe behalten. Der Vorvertrag muss beim Finanzamt registriert werden. Danach kommt es bei einem Notar zur Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrages. Das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand geht in Italien bereits mit Vertragsunterfertigung auf die Käuferseite über und nicht – wie in Österreich – erst mit der Einverleibung im Grundbuch. Die Grundbuchseintragung bewirkt lediglich die Wirksamkeit des Kaufgeschäftes gegenüber Dritten.
Wir raten dringend dazu, das Kaufanbot vor Unterfertigung von uns prüfen zu lassen. Andernfalls kann vom Inhalt des Kaufanbotes nicht mehr ohne Zustimmung der anderen Seite abgegangen werden.
Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich bei einem Immobilienkauf durch einen EU bzw. EWR-Bürgern oder einen Einheimischen nicht. Sie benötigen einen Energieausweis der Immobilie und eine amtliche Bestätigung über die Bewohnbarkeit der Immobilie, falls es sich um eine Wohnimmobilie handelt. Außerdem ist die Vorlage einer Bestätigung über die normgerechte Ausführung der Installationen für den Käufer ratsam. Als Käufer müssen Sie eine italienische Steuernummer haben. Neben einem immer benötigen amtlichen Lichtbildausweis ist von einem verheirateten Käufer auch die Heiratsurkunde vorzulegen. Diese gilt bei einem ausländischen Käufer als Nachweis, dass die vom italienischen Recht für Ehegatten vorgesehen Gütergemeinschaft nicht zur Anwendung gelangt. Auch wenn Sie in Italien keinen Wohnsitz begründen, ist eine italienische Steuernummer für die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages nötig und kann diese bei jedem Finanzamt in Italien beantragt werden. Wir erledigen dies für Sie!
Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Daher gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen beim Immobilienerwerb für EU/EWR Bürger. Voraussetzung für den Immobilienkauf ist eine italienische Steuernummer. Diese kann relativ einfach und schnell der der italienischen Steuerbehörde beantragt werden.
In Italien können Sie auch als Nicht-Landwirt landwirtschaftliche Grundstücke erwerben.
Im europäischen Vergleich bieten Immobilien in Italien eine hohe Rendite. Die Preise sind im Vergleich etwa zu Österreich, Deutschland und anderen mitteleuropäischen Ländern moderat und sind auch heute noch Renditen von deutlich über 5 % möglich.
Entscheid ist die bestmögliche und gleichzeitig realistische Einschätzung des erzielbaren Preises bzw. Mietzinses., Diese muss auf einer qualifizierten Wertermittlung basieren. Wir kennen die Marktlage und wissen, wo und wie wir ihre Immobilie platzieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Gewährleistung und Haftungsrisken, die mit einem Verkauf verbunden sind, schließen wir – soweit dies gesetzlich möglich ist – durch entsprechende Angebots- und Vertragsgestaltung aus.
In Italien gibt es ebenso ein vergleichbares Rechtsinstitut, welches als „condominio“ bezeichnet wird. Es ist dies das mit einem Miteigentumsanteil verbundene Recht, eine bestimmte Wohnung ausschließlich zu nutzen. Ein Wohnungseigentumsobjekt verfügt auch über Gemeinschaftsflächen, welche der gemeinsamen Nutzung allen Eigentümern dienen. In der Regel ist bei einem Wohnungseigentumsobjekt eine Hausverwaltung zwingend vorgeschrieben. Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder einer Ferienwohnung in Italien ist vorab insbesondere zu prüfen, welche Betriebskosten anfallen. Der Erwerber eines Wohnungseigentumsobjekts haftet auch rückwirkend für Betriebskostenrückstände. Die Kosten für Hausverwaltung sowie generell die Betriebskosten können in Italien je nach Objekt sehr unterschiedlich ausfallen und sind vorab zu verifizieren. Wir erledigen das für Sie!