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Steuererleichterung für Arbeitnehmer und Unternehmer, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen

  • 1 min read

Es handelt sich um eine Steuererleichterung, die EU Bürgern zuerkannt wird, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen (Artikel 16, Absatz 1, Gesetzesdekret Nr. 147/2015).

Sie kommt zur Anwendung, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • der Arbeitnehmer bzw. der Unternehmer war in den letzten zwei Jahren in Italien nicht ansässig und verpflichtet sich, dort mindestens zwei Jahre lang zu wohnen;
  • die Arbeitstätigkeit bzw. Unternehmertätigkeit wird hauptsächlich auf italienischem Staatsgebiet ausgeübt.

Steuerzahler, die diese Bedingungen erfüllen, genießen eine besondere Steuererleichterung und ist deren gesamtes Einkommen (auch ein allfälliges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) mit nur 30% steuerpflichtig (d.h. 70% des Einkommens ist steuerfrei). Diese Begünstigung dauert für 5 Jahre ab der Verlegung des Wohnsitzes nach Italien und kann unter besonderen Bedingungen um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Wenn der Wohnsitz nach Süd-Italien verlegt wird (Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilicata, Kalabrien, Sardinien, Sizilien) wird das Einkommen mit lediglich 10% besteuert.

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Bestens Bewertet

29 Bewertungen
Google Bewertung von Rosemarie
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★★★★★
vor 2 Monaten
Wir möchten uns auch nocheinmal auf diesem Weg bei Herrn Dr. Sannia Andrea aufs herzlichste bedanken. Der Kauf einer Eigentumswohnung in Italien..(die es zu diesem Zeitpunkt nur auf einen Plan gab ), war für uns ein bisschen schwierig. Wir fanden in Herrn Dr. Sannia einen sehr guten Berater, der uns durch dieses italienische Immobiliengeschäft mit großer Geduld und Empathie begleitete. Wir sind der italienischen Sprache nicht wirklich mächtig, deswegen fühlten wir uns bei Herrn Dr.Sannia bestens aufgehoben. Auch die Rechtsanwaltgehilfinnen am Empfang, ob persönlich oder am Telefon, waren immer sehr freundlich, kompetent und verlässlich. Wir können Herrn Dr. Sannia Andrea nur mit besten Erfahrungen weiterempfehlen!!
Google Bewertung von Walter Fuchs
Walter Fuchs Bewertung lesen
★★★★★
vor 2 Monaten
Absolut zu empfehlen! Vielen Dank an Dr Sannia und das ganze Team für die professionelle rechtliche Unterstützung nach einem VU in Italien!
Google Bewertung von Juergen Jell
Juergen Jell Bewertung lesen
★★★★★
vor 2 Monaten
Anwalt für Immobilienkauf in Italien! Danke Hr. Dr. Sannia für die perfekte Betreuung. Beratung, Vertragsprüfung, Kontrolle Grundbuch! Gerne wieder!

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